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Reglement für den Clublaser des SSCLV
1. Allgemeines
- Der Clublaser ist Eigentum des SSCLV und wird Mitgliedern zur persönlichen Nutzung zur Verfügung gestellt.
- Ziel ist es, das Segeln zu fördern und möglichst vielen Mitgliedern den Zugang zu ermöglichen.
2. Nutzungsberechtigung
- Nutzung ist ausschließlich aktiven SSCLV-Mitgliedern erlaubt.
- Mindestalter: 16 Jahre.
- Segelschein oder ausreichende Segelerfahrung erforderlich.
- Einführung/Einweisung durch ein autorisiertes Clubmitglied vor der ersten Nutzung.
3. Buchungssystem
- Nutzung nur nach vorheriger Online-Reservierung über das Buchungssystem.
- Buchungszeitfenster: z. B. max. 4 Stunden pro Buchung.
- Bei Nichtnutzung: rechtzeitige Stornierung (z. B. mind. 24 Stunden vorher).
4. Regattabetrieb
- Nutzung durch Gäste nach Absprache mit dem Regattachef möglich.
- Priorität: 1. Clubmitglieder, 2. Gäste.
- Interessieren sich mehrere Segler, entscheidet die Regattaleitung mittels Los, spätestens 1 Stunde vor Regattabeginn.
5. Kosten
- Die Nutzung ist kostenlos / gegen geringe Gebühr (nach Clubentscheid).
6. Pflichten des Nutzers
- Vor der Nutzung: Kontrolle auf Schäden, Meldung von Mängeln.
- Während der Nutzung: Schwimmweste ist Pflicht.
- Nach der Nutzung: Boot säubern, Segel trocknen, korrekt wegräumen, Schäden melden.
7. Haftung und Versicherung
- Der Nutzer segelt auf eigene Gefahr.
- Der Nutzer haftet für entstandene Schäden.
- Der Club haftet nicht für persönliche Gegenstände oder Unfälle.
8. Sanktionen bei Verstößen
- Verstöße können zum Ausschluss von der Nutzung führen.
- Bei Wiederholung behält sich der Vorstand weitere Maßnahmen vor.